|
- Der Unterrichtsvertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande und verpflichtet zur Zahlung des Honorars. Bei Änderungen der Unterrichtsart und des Umfanges wird das Unterrichtshonorar aktuell angeglichen!
- Für den Unterricht ist ein monatliches Honorar zu zahlen, das jeweils bis zum 5. des Monats fällig wird. Die Vorlauffrist der SEPA-LS beträgt 3 Tage. Wenn im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten entstehen, die Sie zu vertreten haben, z.B. mangels Deckung des Bankkontos, so sind diese Rücklastschriftgebühren von Ihnen zu tragen.
- Der Unterricht findet in verschiedenen Klassen statt, die nach Alter und Leistung gegliedert sind.
- Die Mindestteilnahmedauer beträgt 4 Monate, beginnend mit dem 1. eines Monats nach der Anmeldung. Der Unterrichtsvertrag muss mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist auf das Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Die erste Stunde ist eine kostenlose Probestunde.
- Während der offiziellen Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen bleibt die Ballettschule in der Regel geschlossen. In den Ferien laufen die Honorarzahlungen an die Schule weiter.
- Bei länger andauernder Krankheit kann während der Zeit der Erkrankung ein Ruhen des Vertrages vereinbart werden. Einzeln versäumte Stunden können nach Vereinbarung in ähnlichen Klassen nachgeholt werden.
- Fällt der Unterricht durch unvorhergesehene Verhinderung der Lehrkraft aus, so besteht Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden.
- Änderungen des/der Unterrichttages, -zeit oder –programmes sind der Ballettschule vorbehalten und berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung.
- Die Ballettschule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung.
|
|