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VERTRAGSBEDINGUNGEN
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1. Der Unterrichtsvertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande und
verpflichtet zur Zahlung des Honorars. Bei Änderungen der Unterrichtsart
und des Umfanges wird das Unterrichtshonorar aktuell angeglichen. 2. Für den Unterricht ist ein monatliches Honorar zu zahlen, das jeweils bis zum
5. des Monats fällig wird. Die Vorlauffrist der SEPA-LS beträgt 3 Tage. Wenn
im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten entstehen, die Sie zu vertreten
haben, z.B. mangels Deckung des Bankkontos, so sind diese
Rücklastschriftgebühren von Ihnen zu tragen. 3. Der Unterricht findet in verschiedenen Klassen statt, die nach Alter und
Leistung gegliedert sind. 4. Die Mindestteilnahmedauer beträgt 4 Monate, beginnend mit dem 1. eines
Monats nach der Anmeldung. Der Unterrichtsvertrag muss mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist auf das Quartalsende schriftlich gekündigt 5. Während der offiziellen Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen bleibt
die Ballettschule geschlossen. In den Ferien laufen die Honorarzahlungen an
die Schule weiter. 6. Fällt der Unterricht durch unvorhergesehene Verhinderung der Lehrkraft
aus, so besteht Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden. 7. Änderungen des/der Unterrichttages, -zeit oder –programmes sind der
Ballettschule vorbehalten und berechtigen nicht zu einer vorzeitigen
Vertragsauflösung. 8. Die Ballettschule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. |
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